Schutz- und Hygienemaßnahmen des SV Würzburg von 1865 e.V.

1)

Informationspflichten und Dokumentationserfordernisse

a)

Das Schutz-und Hygienekonzept für den Schachbetrieb wird allen Teilnehmern bekannt gegeben.
Es wird über die gleichen Kommunikationskanäle bekannt gegeben, die üblicherweise verwendet werden (z.B. E-Mail oder Homepage).
Ferner wird das Konzept im Spiellokal durch Aushang oder Auslage allen Teilnehmern zugänglich gemacht.

b)

Funktionäre oder Mitarbeiter, die mit organisatorischen Aufgaben betraut sind, erhalten durch den Ausrichter
eine spezielle Einweisung hinsichtlich der Erledigung ihrer Aufgaben unter Beachtung der in diesem Konzept festgelegten Regeln.

c)

Die Teilnahme am Schachbetrieb wird schriftlich (ggf. elektronisch) durch das Führen einer Teilnehmerliste dokumentiert,
die neben den Namen der Wettkampfteilnehmer auch jeweils eine Telefonnummer enthält.
Die erfassten Daten sind ausschließlich für die behördlich vorgesehenen Zwecke bestimmt. Nach Ablauf von einem Monat sind die Daten zu löschen.

2)

Zulassung von Personen zum Wettkampfbetrieb

a)

An Veranstaltungen, die ausschließlich im Saal stattfinden dürfen maximal 16 Personen gleichzeitig teilnehmen.
Sollten die Teilnehmerzahlen über diese Anzahl ansteigen können 8 weitere Teilnehmer auf den Konferenzraum neben der Damentoilette ausweichen.
8 weitere Personen können an vier Tischen, die jeweils auf der Ebene des Treppenhauses verteilt sind, teilnehmen.
Zuschauer sind erlaubt solange die Gesamtzahl an Personen von 32 nicht überschritten wird.

b)

Es können nur Personen an einer Veranstaltung teilnehmen bzw. eine offizielle Funktion vor Ort wahrnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

b1)

Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion
(Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C, Geruchs-oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl)

b2)

Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen

b3)

In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist

b4)

(nur bei einer Inzidenz von über 35)
Einen Nachweis über einen vollständigen Corona-Impfschutz nach behördlichen Vorgaben      oder
einen Nachweis einer Genesung von Corona innerhalb der letzten 6 Monate

c)

ausgenommen von b4) sind Schüler/innen, die regelmäßig im Kontext des Schulbesuchs getestet werden

3)

Regelungen hinsichtlich der Räumlichkeiten

a)

Während einer Veranstaltung muss für eine ausreichende Belüftung mit Aussenluft gesorgt werden.
Die Belüftung muss zumindest alle 120 Minuten erfolgen.

b)

Im Spiellokal werden ausreichende Mengen an Desinfektionsmitteln vorgehalten,
die für die Desinfektion der Hände sowie des Spielmaterials bestimmt sind.

c)

Vor Wettkampfbeginn und nach Veranstaltungsende werden besonders häufig frequentierte Kontaktflächen (z.B. Türgriffe) gereinigt bzw. desinfiziert.

4)

Einhaltung der Mindestabstandsregel

a)

Beim Betreten und während des Aufenthalts im Spiellokal ist der Mindestabstand von 1,5m zwischen zwei Personen wo immer möglich einzuhalten.

b)

Die Bestuhlung ist so zu arrangieren, dass zwischen Teilnehmern an zwei verschiedenen Brettern ein Mindestabstand von 1,5m besteht.

c)

Zwei Spieler, die am gleichen Brett gegeneinander spielen, können den Mindestabstand von 1,5m unterschreiten,
müssen aber für einen größtmöglichen Abstand voneinander sorgen (zum Beispiel durch die Wahl entsprechender Sitzhaltungen).

d)

Körperliche Kontakte zwischen Anwesenden sind generell zu vermeiden.

5)

Persönliche Hygienemaßnahmen

a)

Alle anwesenden Personen müssen sich vor Beginn des Wettkampfs, d.h. insbesondere vor dem ersten Kontakt mit dem Spielmaterial,
gründlich die Hände waschen (mindestens 30 Sekunden mit Seife oder Waschlösung).
Alternativ können die Hände auch mit einem Desinfektionsmittel desinfiziert werden (mindestens eine Minute einwirken lassen).

b)

Mit Ausnahme derjenigen Zeit, in welcher die Spieler am Brett bzw. die Teilnehmer einer Veranstaltung mit einem Abstand zueinander größer
gleich 1,5m sitzen, besteht ab dem Zutritt ins Spiellokal bis zum Verlassen desselben die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Dies gilt unter anderem, wenn der Spieler/Teilnehmer im Spiellokal steht oder sich bewegt (z.B. die Toilette aufsucht).

c)

Am Brett sitzend ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht zwingend erforderlich. Wegen der Unterschreitung des Mindestabstandes von
1,5m empfiehlt der BSB jedoch auch am Brett das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung oder eines Gesichtsvisiers.

6)

Behandlung des Spielmaterials

a)

Das Spielmaterial (Bretter, Figuren, Uhren) ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung ordnungsgemäß zu desinfizieren
(Rundumbenetzung mit einer Mindesteinwirkzeit von 1 Minute).

b)

Das Spielmaterial ist im Verlaufe der Veranstaltung zusätzlich immer neu zu desinfizieren, wenn es von anderen Spielern benutzt wird.

7)

Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln

a)

Für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Konzeptes und Fragen hierzu sind Pascal Eichenauer und in dessen Abwesenheit,
sowie bei Veranstaltungen des Ligabetriebes die Mannschaftsführer und in deren Abwesenheit, die von ihnen gewählte Vertretungen verantwortlich.

b)

Bei wiederholten Verstößen gegen die Regelungen dieses Konzeptes behält sich die Organisation den Gebrauch des Hausrechtes vor
und wird die jeweilige Person von den Veranstaltungsräumen verweisen.

8)

Verhalten bei Feststellung einer Erkrankung mit SARS-CoV

a)

Sollte bei einem Teilnehmer eine Erkrankung an SARS-CoV festgestellt werden oder erhält ein Teilnehmer Kenntnis, dass er mit einer Person,
die an SARS-CoV erkrankt ist, in Kontakt gekommen ist, so ist dieser Teilnehmer verpflichtet umgehend Pascal Eichenauer per Telefonat zu
kontaktieren und ihn darüber in Kenntnis zu setzen.
Pascal Eichenauers Telefonnummer ist der Kopfzeile der Anwesenheitsliste oder der Homepage des SV Würzburg zu entnehmen.