Schutz- und Hygienemaßnahmen des SV Würzburg von 1865 e.V. |
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1) |
Informationspflichten und Dokumentationserfordernisse |
a) |
Das Schutz-und Hygienekonzept für den Schachbetrieb wird allen Teilnehmern bekannt gegeben. |
b) |
Funktionäre oder Mitarbeiter, die mit organisatorischen Aufgaben betraut sind, erhalten durch den Ausrichter |
c) |
Die Teilnahme am Schachbetrieb wird schriftlich (ggf. elektronisch) durch das Führen einer Teilnehmerliste dokumentiert, |
2) |
Zulassung von Personen zum Wettkampfbetrieb |
a) |
An Veranstaltungen, die ausschließlich im Saal stattfinden dürfen maximal 24 Personen gleichzeitig teilnehmen. |
b) |
Es können nur Personen an einer Veranstaltung teilnehmen bzw. eine offizielle Funktion vor Ort wahrnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen: |
b1) |
Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion |
b2) |
Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen |
b3) |
In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist |
b4) |
In den letzten 14 Tagen kein Aufenthalt in einem „Hochrisikogebiet“ (gemäß den offiziellen behördlichen Mitteilungen) |
c) |
Zuschauer, das heißt Personen, die nicht selbst an einer Veranstaltung teilnehmen oder in offizieller Funktion anwesend sind, |
3) |
Regelungen hinsichtlich der Räumlichkeiten |
a) |
Während einer Veranstaltung muss für eine ausreichende Belüftung mit Außenluft gesorgt werden. |
b) |
Im Spiellokal werden ausreichende Mengen an Desinfektionsmitteln vorgehalten, |
c) |
Vor Wettkampfbeginn und nach Veranstaltungsende werden besonders häufig frequentierte Kontaktflächen (z.B. Türgriffe) gereinigt bzw. desinfiziert. |
d) |
Zugang zu den Kühlschränken in der Küche und der Kasse haben ausschließlich Pascal Eichenauer, Johannes Helgert, Jörg Werner |
4) |
Einhaltung der Mindestabstandsregel |
a) |
Beim Betreten und während des Aufenthalts im Spiellokal ist der Mindestabstand von 1,5m zwischen zwei Personen wo immer möglich einzuhalten. |
b) |
Die Bestuhlung ist so zu arrangieren, dass zwischen Teilnehmern an zwei verschiedenen Brettern ein Mindestabstand von 1,5m besteht. |
c) |
Zwei Spieler, die am gleichen Brett gegeneinander spielen, können den Mindestabstand von 1,5m unterschreiten, |
d) |
Körperliche Kontakte zwischen Anwesenden sind generell zu vermeiden. |
5) |
Persönliche Hygienemaßnahmen |
a) |
Alle anwesenden Personen müssen sich vor Beginn des Wettkampfs, d.h. insbesondere vor dem ersten Kontakt mit dem Spielmaterial, |
b) |
Mit Ausnahme derjenigen Zeit, in welcher die Spieler am Brett bzw. die Teilnehmer einer Veranstaltung mit einem Abstand zueinander größer |
c) |
Am Brett sitzend ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht zwingend erforderlich. Wegen der Unterschreitung des Mindestabstandes von |
6) |
Behandlung des Spielmaterials |
a) |
Das Spielmaterial (Bretter, Figuren, Uhren) ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung ordnungsgemäß zu desinfizieren |
b) |
Das Spielmaterial ist im Verlaufe der Veranstaltung zusätzlich immer neu zu desinfizieren, wenn es von anderen Spielern benutzt wird. |
7) |
Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln |
a) |
Für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Konzeptes und Fragen hierzu sind Pascal Eichenauer sowie bei Veranstaltungen des Ligabetriebes |
b) |
Bei wiederholten Verstößen gegen die Regelungen dieses Konzeptes behält sich die Organisation den Gebrauch des Hausrechtes vor |
8) |
Verhalten bei Feststellung einer Erkrankung mit SARS-CoV |
a) |
Sollte bei einem Teilnehmer eine Erkrankung an SARS-CoV festgestellt werden oder erhält ein Teilnehmer Kenntnis, dass er mit einer Person, |